* Der/die Podologe/Podologin lernt in der zweijährigen Ausbildung, unter hygienischen Voraussetzungen, allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen, welche er oder sie selbständig durchführen darf. Es werden pathologische Veränderungen oder Symptome einer Erkrankung am Fuß erkannt, welche eine sofortige ärztliche Abklärung benötigen. Die podologische Behandlung unterstützt die Prävention, Therapie und Rehabilitation bei Fußerkrankungen.